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Bürgerwehren in den Dörfern...

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Normal Bürgerwehren in den Dörfern...

Beitrag von Tyz Mi Sep 29, 2010 7:37 pm

    Freiwillige Bürgerwehr:


    1. Allgemeines
    - möglichst weitgehende Meidung von Militarisierung oder Bürokratisierung
    - Betonung der Freiwilligkeit: keine Verpflichtung, kein Eid, kein Gesetz, keine formale Unterstellung unter ein bestimmtes Organ
    - Respektierung der Tatsache, dass Bürgerwehren sich innerhalb der Ortsgemeinschaft bilden, keine unnötige landesweite Reglementierung
    - Zusammenarbeit mit dem OFR auf organisatorischer und mit dem Militär auf Informationsebene.


    2. Organisationskonzept
    - beruht auf einem Kompromiss aus Selbstverwaltung und Zusammenarbeit mit OFR und Militär
    - Initiator einer Bürgerwehr sollte der jeweilige BM sein, hat dieser keine Zeit/Lust, benennt er einen Beauftragten
    - vor Ort erfolgt das Suchen von Freiwilligen und Aufstellen der Gruppen durch den lokalen Beauftragten/den BM
    - die Namen und Angaben zu den BW-Mitgliedern sowie aktuelle Gruppenaufstellung wird an den OFR weitergereicht, der die Aufstellungen wiederum an die jeweiligen SK weitergibt.


    3. Rolle des OFR
    - übernimmt die Erfassung der Namen und Gruppenaufstellung der BW-Mitglieder in allen Orten
    - beaufsichtigt die Arbeit der beauftragen Organisatoren in den Orten und gibt bei Problemen Weisungen
    - kann bei vermehrten Problemen in Absprache mit dem BM die Umbesetzung des beauftragen Organisators erwirken
    - kann neben dem HM die Anweisung zum Verteidigen oder zur Bereitschaft erteilen

    4. Rolle des SK/Armeeführung
    - liefert Information über Gefahrensituationen
    - beurteilt die Notwendigkeit das Aufbaus von Bürgerwehr-Gruppen bzw. deren Mitgliederanzahl
    - gibt Empfehlungen über den Einsatz von Bürgerwehrgruppen bei der Verteidigung

    5. Verteidigungsbefehle
    - formal keine "Befehle" möglich, da kein Militärrecht gilt
    - HM und OFR geben den Bürgerwehr-Gruppenanführern Informationen über Gefahrenlagen, und Anweisungen zu Bereitschaft bzw. Verteidigung
.



FAQ: Freiwillige Bürgerwehr in Österreich


I Wie kommt man zur Bürgerwehr

F: Wer kann sich zur freiwilligen Bürgerwehr melden?
A: Jeder Bürger, der bei der Sicherung des Rathauses/der Burg helfen möchte.

F: An wen muss ich mich wenden, wenn ich zur Bürgerwehr möchte?
A: An den Obersten Feldrichter unter Angabe des Wohnortes. Von ihm bekommt man den Namen des Bürgerwehr-Beauftragten, bei dem man sich melden soll.


II Voraussetzungen

F: Brauche ich einen hohen Kraftwert oder Schwert/Schild?
A: Nein. Der Kraftwert ist nur in Raubüberfällen und in der Armee wichtig, Waffen sind nur in der Armee wichtig.

F: Muss ich ohne Vorstrafen sein?
A: Nein. Bei Kapitalverbrechen wie Verrat/Hochverrat (Raub, ungenehmigte Stürme, ...) wird geprüft, ob eine Aufnahme bei der Bürgerwehr möglich ist. Bei oben genannten Kapitalverbrechen sollte das Gerichtsurteil mindestens älter als ein Monat sein.

F: Ich reise viel herum und bin selten lange an einem Ort. Oder ich muss öfter mal ins Kloster. Kann ich trotzdem zur Bürgerwehr?
A: Ja. Vor der Reise/Klosteraufenthalt einfach dem Bürgerwehr-Gruppenanführer Bescheid geben und die Gruppe verlassen, nach Rückkehr zurückmelden und wieder beitreiten.


III Verpflichungen in der Bürgerwehr

F: Muss ich für die Bürgerwehr in die Armee eintreten, einen Eid ablegen oder mich sonstwie verpflichten?
A: Nein! Bürgerwehren sind vollständig freiwilig und zivil.

F: Muss ich irgendjemandem meine Werte sagen?
A: Nein.

F: Muss ich in der Bürgerwehr ständig das Dorf verteidigen? Oder kann ich auch mal arbeiten?
A: Die meiste Zeit über können Bürgerwehr-Mitglieder ganz normal ihren Tätigkeiten wie arbeiten, studieren etc. nachgehen. Nur, wenn das Dorf bedroht ist, wird es verteidigt.

F: Gibt es sonst irgendwelche Pflichten in der Bürgerwehr außer der Verteidigung des Rathauses/Schlosses?
A: Nein. Wenn jemand aber auch bei anderen Dingen helfen möchte, z.B. bei der Verteidigung des Landes gegen feindliche Banner, kann er sich bei der Armeeführung melden.


IV Aufnahme in eine Bürgerwehr-Gruppe

F: Ich habe mich für die Bürgerwehr registrieren lassen, was muss ich jetzt tun?
A: Der Bürgerwehr-Beauftrage nennt den Namen des Bürgerwehr-Gruppenanführers, bei dem man sich einfinden muss.
Unter: "Auf dem Land" -> "Gruppen und Banner" sind die Gruppen im Dorf aufgelistet.
Die Bürgerwehr hat ein oder mehrere Lanzen oder Bewaffnete Korps. In der Aufzählung der Gruppenmitglieder steht der Gruppenanführer zuerst. Nach dem Finden der richtigen Bürgerwehrgruppe klickt man auf: "Aufnahme beantragen".
Der Gruppenanführer muss annehmen, dann ist man in der Gruppe.

F: Ich habe meine Aufnahme in der Bürgerwehr-Gruppe beantragt, aber Stunden später bin ich immer noch nicht drin, was jetzt?
A: Möglicherweise hat der Gruppenanführer nicht gesehen, dass du die Aufnahme beantragt hast, oder er ist nicht da um anzunehmen. Schicke ihm/ihr eine Taube, dass du die Aufnahme beantragt hast.
Wenn bis zum Tageswechsel die Aufnahme nicht erfolgt ist, verschwindet die Anfrage, und man muss seine Aufnahme am nächten Tag erneut beantragen.


V Verhalten in der Bürgerwehr-Gruppe

F: Ich habe im Menü "Meine Gruppe" einen Button "Dem Anführer folgen". Muss ich da draufklicken?
A: Normalerweise nicht. Wenn man auf den Button klickt, macht man an dem Tag automatisch das Selbe, wie der Gruppenanführer, und kann nicht mehr arbeiten gehen. Der Button muss nur gedrückt werden, wenn es eine Anweisung dazu gibt.

F: Woher erfahre ich, wenn das Dorf verteidigt werden soll?
A: Die Anweisung zum Verteidigen kommt vom Rat und wird an die Bürgerwehr-Gruppenanführer weitergegeben. Diese informieren dann die Mitglieder ihrer Gruppe.
Die Anweisung wird normalerweise schon am Tag vorher gegeben, so dass alle rechtzeitig Bescheid wissen bevor sie arbeiten gehen.

F: Ich habe nirgendwo einen Button, das Dorf zu verteidigen?
A: Nur der Bürgerwehr-Gruppenanführer hat diesen Button. Alle Gruppenmitglieder mussen auf "Dem Anführer folgen" klicken und verteidigen dann automatisch, wenn der Gruppenanführer auf seinen Button klickt.

F: Was bedeutet "Bereitschaft" und was muss ich da machen?
A: Bereitschaft heißt, dass bis zu einer bestimmten festgelegten Uhrzeit (meistens 12:00 mittags) die Mitglieder der Bürgerwehr keine Tätigkeit (also arbeiten etc.) annehmen sollen, sondern sich bereit halten für eine mögliche Verteidigung. Während der Bereitschaftszeit kann (muss aber nicht) die Anweisung erfolgen, auf den Button "dem Anführer folgen" zu klicken.
Wenn das bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht passiert, ist die Bereitschaft vorbei und die Bürgerwehrmitglieder können ihrer normalen Tätigkeit nachgehen.
(Info: Bereitschaft wird immer dann ausgerufen, wenn eine Gefahr erwartet wird, zum Beispiel eine große Anzahl gefährlicher Personen in der Nähe gesichtet wird. Ob das Rathaus aber wirklich in Gefahr ist, weiß man erst am Vormittag des kritischen Tages. Damit die Verteieidger sich vorbereiten können, und damit sie nicht schon eine Arbeit haben falls verteidigt werden muss, gibt es die Bereitschaft.)

F: Seit ich in einer Bürgerwehr-Gruppe bin, kann ich nicht mehr als Miliz das Rathaus beschützen? Ist das nicht unlogisch?
A: Ja, ist es. Mitglieder von bewaffneten Gruppen haben bestimmte Einschränkungen, dazu gehört auch die Arbeit in der Miliz.

F: Welche Einschränkungen gibt es denn noch?
A: Du kannst nicht rauben Sehr glücklich


VI Aufgaben eines Bürgerwehr-Gruppenanführers

F: Braucht ein Bürgerwehr-Gruppenanführer besondere Fähigkeiten oder gibt es besondere Voraussetzungen?
A: Der Gruppenanführer sollte in der Lage sein, öfter als einmal am Tag in die RK zu schauen, und mindestens einmal vormittags. Im Optimalfall hat der Gruppenführer auch noch einen Kaufadel, somit kann er eine Lanze gründen und somit mehrere Mitglieder aufnehmen.

F: Was sind die genauen Aufgaben?
A: Das Gründen einer bewaffneten Gruppe, das Aufnehmen von Mitgliedern, das Weiterleiten von Informationen und Befehlen an die Mitglieder, und das Ausführen der Verteidigungsanweisungen.

F: Was sind bewaffnete Gruppen und wie gründet man eine?
A: Bewaffnete Gruppen sind Lanzen oder Bewaffnete Korps. Unter "Auf dem Land" -> "Meine Gruppe" hat man die Möglichkeit eine zu gründen.

* Korps können bis zu 5 Mitglieder aufnehmen und können von jedem gegründet werden.
* Lanzen können bis zu 8 Mitglieder aufnehmen und können von Spielern mit Kaufadel gegründet werden.

F: Wie funkioniert das Aufnehmen von Mitgliedern?
A: Jeder der im Dorf ist kann die Aufnahme in einer bewaffneten Gruppe beantragen. Im Menü des Gruppenanführers erscheint dann ein Button "Akzeptieren".

Nach dem Klicken dauert es noch bis zu 10 Minuten, bis das Mitglied in der Gruppe ist.


F: Woher weiß ich, wen ich aufnehmen soll?
A: Der Beauftragte der Bürgerwehr nimmt die Zuteilung von Mitgliedern in dieGruppen vor und informiert die Gruppenanführer.

F: Wann muss ich Informationen und Befehle, die ich erhalte, an die Mitglieder meiner Bürgerwehr-Gruppe weitergeben?
A: Immer, es sei denn es steht explizit im Brief, dass die anderen Mitglieder der Bürgerwehr bereits informiert wurden.

F: Meine Bürgerwehr-Gruppe soll verteidigen, wie geht das?
A: Im Menü "Auf dem Land" -> "Meine Gruppe" hat der Bürgerwehr-Gruppenanführer den Button "Die regierende Macht verteidigen". Damit werden sowohl das Rathaus, als in der Hauptstadt auch die Burg verteidigt.

Alle anderen Mitglieder der Bürgerwehr-Gruppe müssen auf "Dem Anführer folgen" klicken.


VII Risiken in der Bürgerwehr

F: Kann ich bei der Stadtverteidigung sterben?
A: Normalerweise nicht. Bei einem normalen Sturmversuch kann niemand getötet werden, wohl aber, wenn die Stadt von einem Banner angegriffen wird.

F: Kann ich verletzt werden und Eigenschaftspunkte verlieren?
A: Normalerweise nicht, außer man verteidigt die Stadt gegen ein feindliches Banner.

F: Das klingt ziemlich gefährlich?
A: Keine Sorge, wenn ein feindliches Banner auf eine Stadt zukommt, erfahren das die Bürgerwehrmitglieder und sind nicht verpflichtet, ihr Leben aus Spiel zu setzen.

F: Hm, und wenn ich das zur Verteidigung meines Dorfes aber machen will und dabei draufgehe?
A: Dann bekommst du die verlorenen Eigenschaftspunkte ersetzt.


VIII Bezahlung

F: Wie sieht es mit der Bezahlung aus?
A: Bezahlung gibt es keine für die Bürgerwehr. Wenn man zur Bürgerwehr will sollte man dies tun um ÖSterreich zu schützen und zu stärken. Es kommt auch nur sehr selten vor dass man als Bürgerwehr-Mitglied einen Tag nicht arbeiten kann sondern die Stadt verteidigen muss.
Tyz
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