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König(in) kann gewählt werden...

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Normal König(in) kann gewählt werden...

Beitrag von Tyz Mi Okt 13, 2010 5:04 am

Die Wahl der Könige und Königinnen

Hört, hört, edele Leute des Reiches! Sehr bald werden Sie Staatsoberhaupt Ihres Landes werden können und dieses im Sinne der Masse oder in Ihrem Eigenen regieren können...

Wie laufen die Wahlen ab?

Die Wahl läuft anhand eines Brauches, welcher von gebildeten Käsern (?) etabliert wurde, ab:
Zwei Wochen lang kann man seine Kandidatur einreichen, dann findet der erste Wahlgang statt, welcher ebenfalls zwei Wochen dauert, gefolgt vom zweiten Wahlgang, welcher eine Woche dauert und an dessen Ende die Krönung des Königs bzw. der Königin steht.

Nach Ende des 1. und 2. Wahlganges werden die Ergebnisse in der KAP bekannt gegeben.

Wer kann sich zur Wahl stellen?

Kandidieren können die Leute, die Fähigkeit, Schicksal oder hohes Ansehen beim Volke auf Ihrer Seite haben. Dazu müssen sich die Kandidaten in die Vogtei begeben, mindestens auf Level 3 sein und eine gut gefüllte Geldbörse besitzen. Die Höhe der Anmeldegebühr hängt von der Anzahl der Einwohner des Landes auf Level 1 und höher ab.
Anmeldegebühr = (Anzahl der Einwohner auf mindestens Level 1) / 2,66
Der minimale Betrag liegt bei 1000 Talern und die Anmeldegebühren werden auf 500 Taler abgerundet. Für den Thronfolger (siehe weiter unten) werden jedoch keine Gebühren fällig.
Diese Gebühren können auf verschiedene Weisen geregelt werden. Das heißt, wenn Sie vorhaben, Kandidat zu werden, müssen Sie 1/5 der geforderten Summe aufbringen, um auf der Liste der potenziellen Kandidaten zu erscheinen. Dann können sich die Leute diese Liste ansehen und eine Unterstützungsspende geben, um Ihre Kandidatur zu bestätigen.
Wer nach Ende der Anmeldephase nicht die notwendigen Gelder zusammen hat, nimmt weder am ersten Wahlgang teil noch erhält derjenige irgendeine Rückerstattung.
Gleiches gilt für die Spender.
Bei der Anmeldung können Sie Ihr „Wahlprogramm” veröffentlichen, welches in jeder Vogtei des Königreiches sichtbar und veränderbar sein.

Wer kann wählen?

Alle, naja fast! Alle Leute, die sich mindestens auf Level 2 befinden und ein wenig Geld im Säckel haben, können sich in die Vogtei begeben.
Jeder kann maximal 10mal seine Stimme abgeben, was jedes Mal 100 Taler kostet.
Entsprechend seiner Ämter und Würden in der Gesellschaft kann man noch von kostenlosen, zusätzlichen Stimmen profitieren::

Amt/Kostenlose Stimme
Bischof / 5
Erzbischof / 7
Pfarrer / 2
Regent / 30
Ratsmitglied (außer Regent) / 5
Bürgermeister / 3
Schwertadeliger / 1


Der Ablauf des ersten Wahlgangs

Nach der Anmeldephase können Sie sich an die Urnen begeben und einen Kandidaten wählen.
Am Ende des ersten Wahlgangs werden die Stimmen ausgezählt und die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen werden für den zweiten Wahlgang zugelassen. Doch wenn ein Kandidat direkt die absolute Mehrheit(mehr als 50% der Stimmen) erhalten kann, wird er König seines Landes.

Der Ablauf des zweiten Wahlgangs

Hier gibt es nur noch zwei Kandidaten und Sie werden wieder alle an die Urnen gebeten. Bei Stimmengleichheit wird der Ältere zum König gekrönt.

Ich bin Regent und weigere mich, mich der Autorität des neuen Königs zu unterwerfen.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass Ihre Provinz sich nicht in royale Angelegenheiten einmischen soll, dann können Sie in die Vogtei gehen und erklären, dass Ihre Provinz an der Wahl nicht teilnehmen wird. Die Urnen Ihrer Provinz werden geschlossen und die bereits abgegebenen Stimmzettel werden vernichtet(und nicht zurückerstattet)! Diese Entscheidung gilt unwiderruflich bis zur nächsten Wahl.

Die Herrschaft des Königs

Der König verfügt über einiges an Macht, worüber wir Sie jedoch bald erst informieren werden. Die Regentschaft dauert zwischen 6 und 8 Monaten. Außerdem kann der König einen Thronfolger bestimmen, für welchen sich die Anmeldegebühren erübrigen.
Es kommt der Tag, an dem die Regentschaft des Königs über sein Königreich endet (durch Tod oder Abdankung). Er kann sich also in den Himmel begeben oder sein Spieler kann einfach den Namen seines Charakters ändern und das Spiel mit dem alten Account fortsetzen. Bei Wahl der zweiten Alternative kann der Charakter jedoch nicht erneut König werden (auch nicht in einem anderen Königreich). Die Namen des alten Könige und Königinnen bleiben erhalten und im Pantheon der Könige in jedem Königreich sichtbar sein.
Beim Tode des Königs und der Ernennung eines Nachfolgers werden die Amtsgeschäfte von diesem wahrgenommen. Für den Falle, dass kein Thronfolger ernannt wurde, oder falls der Thronfolger vor Ablauf der Wahl eines neuen Königs verschwunden ist, wird der erfahrenste Regent (der älteste) sich um Geschäfte des Königreichs kümmern.

Ab wann warden Kandidaturen eingereicht werden können?

Die Anmeldungen warden schrittweise in allen Königreichen eingeführt werden. Beginnen wird dies in zwei Wochen, Zeit also für die potenziellen Kandidaten sich vorzubereiten.
Die Könige und Herrscher unterliegen der Beaufsichtigung durch die Admins

Aus Gründen des Spielgleichgewichts verbleiben die Könige und Herrscher unter der Vormundschaft der Spieladmins, die ihre Aktionen annulieren können. Dies wird aus gutem Grund eingeführt um zu verhindern, dass es Könige gibt, die "x-beliebige Dinge" tun und so dem Spiel oder dem Geiste der Regeln schaden.


Servus,

Der vorrangehende Post hat schon für viele Diskussionen unter uns gesorgt. Ich habe ihn soeben bearbeitet, um dort zwei Veränderungen - kleinere Erklärungen – einzubringen (als Antwort auf die Bedenken einiger Spieler).

Einerseits wurde der Paragraph, der sich mit der Nicht-Teilnahme einzelner Provinzen bei der Königswahl beschäftigt, einer kleinen Bearbeitung in der Formulierung unterzogen:

Zitat:
Ich bin Regent und weigere mich, mich der Autorität des neuen Königs zu unterwerfen.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass Ihre Provinz sich nicht in royale Angelegenheiten einmischen soll, dann können Sie in die Vogtei gehen und erklären, dass Ihre Provinz an der Wahl nicht teilnehmen wird. Die Urnen Ihrer Provinz werden geschlossen und die bereits abgegebenen Stimmzettel werden vernichtet(und nicht zurückerstattet)! Diese Entscheidung gilt unwiderruflich bis zur nächsten Wahl.

Was hier noch zu erwähnen wäre, ist, dass die Nicht-Teilnahme an der Wahl, welche durch einen Herzog bzw. Graf erklärt wird, nichts anderes als die „Entscheidung“ dieses Grafen ist, „sich nicht in die königlichen Angelegenheiten einzumischen“. Die Bezeichnung bleibt also subjektiv und bietet Interpretationsspielraum.
Es handelt sich keinesfalls um eine Unabhängigkeitserklärung und noch weniger um eine Anerkennung dieser Erklärung durch die Krone. Im Sinne einer solchen Aktion steht es dem Grafen oder Herzog zu, eine Ingamefunktion des Spiels zu benutzen. Es erscheint beispielsweise sinnvoll, wenn der Herzog der Bretagne davon Gebraucht macht. Aber dies ändert nichts am gegenwärtigen Status Quo und hat keine rechtlichen Auswirkungen.
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